Anlage 3 — Vergütung & Verbrauchsmetrik
Stand: 27.08.2026
1. Vergütungsbestandteile
- Einmalige Entgelte (Onboarding, Datenübernahme, Einrichtung, Schulung): gemäß Bestellformular, fällig gemäß Bestellformular.
- Laufende Entgelte: Lizenz je benanntem Nutzer und Monat (Basisumfang Büro/Baustelle) zuzüglich gebuchter Module gemäß Bestellformular bzw. Verzeichnis der Bausteine.
- Verbrauchsabhängige Entgelte: derzeit keine; die in Ziff. 3 genannten Einheiten sind im Lizenzpreis enthalten und unterliegen der Fair-Use-Policy (Anlage 8).
- Leistungen nach Aufwand (optionale Positionen, individuelle Anpassungen, erweiterte Übergangsdienste): nach den im Bestellformular vereinbarten Tagessätzen.
2. Zahlungsvarianten und Rabattstaffel
- Monatliche Zahlung: Abrechnung monatlich im Voraus; nach der Erstlaufzeit Kündigung gemäß § 11 AGB.
- Jahres-Vorauszahlung: 12 Monate im Voraus, 10 % Rabatt auf die laufenden Lizenz-/Modulentgelte.
- 24-Monats-Vorauszahlung: 24 Monate im Voraus, 20 % Rabatt auf die laufenden Lizenz-/Modulentgelte.
- Der Rabatt gilt nicht für einmalige, verbrauchsabhängige und Aufwandsleistungen. Während einer vorausbezahlten Laufzeit gilt Preisbindung; zusätzliche Lizenzen/Module werden anteilig bis Laufzeitende mit demselben Rabatt berechnet, Reduzierungen wirken zum Laufzeitende. Nach Ablauf läuft der Vertrag in monatlicher Zahlung zum Listenpreis weiter, sofern keine erneute Vorauszahlung vereinbart wird.
3. Verbrauchseinheiten
- Die in den Lizenzen enthaltenen KI- und Kommunikationsfunktionen — KI-Anfragen (Assistent, Mail-KI), Transkription, Telefonie, WhatsApp-/Nachrichtenversand sowie Dokumentenspeicher und Indexierung — werden derzeit nicht verbrauchsabhängig abgerechnet; ihre Nutzung ist im Lizenzpreis enthalten und unterliegt der Fair-Use-Policy (Anlage 8).
- Deterministische Rechen- und Auswertungsfunktionen sind im Lizenzpreis enthalten und werden nicht verbrauchsabhängig abgerechnet.
- Führt der Anbieter für die in Absatz 1 genannten Einheiten Kontingente oder verbrauchsabhängige Entgelte ein, kündigt er dies mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Während einer vorausbezahlten Laufzeit gilt die Preisbindung nach Ziff. 2.
4. Preisanpassung
Anpassungen laufender Entgelte richten sich nach § 10 AGB (Auslöser: nachweisbare Kostenänderungen der Vorlieferanten; Ankündigung sechs Wochen; Sonderkündigungsrecht ab 5 % Erhöhung binnen zwölf Monaten; Preisbindung während Vorauszahlung).
5. Export und Wechsel (Entgelte)
- Der Standardexport über die Exportfunktionen ist unentgeltlich.
- Für die Wechselunterstützung nach § 12 AGB werden bis zum 11.01.2027 höchstens Entgelte in Höhe der unmittelbar durch den Wechsel entstehenden Kosten erhoben (nach Aufwand zu den im Bestellformular vereinbarten Tagessätzen); ab dem 12.01.2027 sind Wechsel und Standardexport unentgeltlich.
- Vom Kunden gesondert beauftragte Übergangsdienste, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen (z. B. individuelle Formatkonvertierung, Zielsystem-Import, beschleunigte Migration), werden nach Aufwand vergütet.
6. Exportierbare Datenkategorien und Formate
Kundenstamm, Kontakte, Projekte, Artikel, Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen (inkl. E-Rechnungs-XML), offene Posten, Zeiterfassungsdaten, Aufgaben/Tickets, Formulare/Protokolle, Dokumentenablage — als CSV/JSON zuzüglich Originaldateien.