Anlage 8 — Fair-Use- & Acceptable-Use-Policy

Stand: 21.09.2026

1. Zweck

Die in den Lizenzpreisen enthaltenen KI- und Kommunikationsfunktionen sind für die gewöhnliche betriebliche Nutzung eines mittelständischen Betriebs dimensioniert. Diese Policy beschreibt den Fair-Use-Grundsatz und schützt die Leistungsfähigkeit für alle Mandanten.

2. Fair-Use-Grundsatz

  1. Feste Kontingente bestehen derzeit nicht; die KI- und Kommunikationsfunktionen sind für die gewöhnliche betriebliche Nutzung eines mittelständischen Betriebs dimensioniert.
  2. Übersteigt die Nutzung eines Mandanten das für die gewöhnliche betriebliche Nutzung übliche Maß erheblich und dauerhaft, informiert der Anbieter den Kunden in Textform; bleibt die übermäßige Nutzung nach Ablauf einer angemessenen Frist bestehen, darf der Anbieter die betroffene Funktion für den Mandanten drosseln oder auf Warteschlangenbetrieb umstellen. Deterministische Kernfunktionen (Belegwesen, Zeiterfassung, Projekte) bleiben von einer Drosselung stets unberührt.
  3. Die Einführung von Kontingenten richtet sich nach Anlage 3 Ziff. 3.

3. Acceptable Use

Unzulässig sind insbesondere:

  1. Nutzung entgegen geltendem Recht oder zur Verletzung von Rechten Dritter; Versand unverlangter Werbung entgegen § 7 UWG;
  2. Weiterverkauf, Vermietung oder Betrieb der Software oder der KI-Funktionen für Dritte;
  3. automatisiertes Massenauslesen, Lasttests, Umgehung von Nutzungsbeschränkungen oder technischen Schutzmaßnahmen, Reverse Engineering außerhalb gesetzlicher Erlaubnisse;
  4. Einbringen von Schadcode oder rechtswidrigen Inhalten;
  5. Nutzung der KI-Funktionen für verbotene Praktiken i. S. d. Art. 5 KI-VO oder zur Bewertung einzelner Beschäftigter (Anlage 7 Ziff. 6 und 8).

4. Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist — bei schwerwiegenden Verstößen oder Gefahr im Verzug auch sofort mit unverzüglicher Nachricht — betroffene Funktionen oder Zugänge sperren, soweit dies zur Abwehr erforderlich ist. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt; die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verstoß beseitigt ist. Weitergehende Rechte (Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz) bleiben unberührt.